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NIS2-Anforderungen erfüllen, Haftungsrisiken vermeiden
Die am 16. Januar 2023 in Kraft getretene EU-Richtlinie NIS2 (EU 2022/2555) ist eine zentrale Säule der europäischen Cybersicherheitsstrategie. Die Richtlinie muss bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden. Neben strengeren Meldepflichten bei Vorfällen verlangt NIS2 von den betroffenen Unternehmen ein verbessertes Risikomanagement und strengere Sicherheitsanforderungen. Im Kontext der NIS2-Richtlinie ist die Zugangskontrolle ein wesentliches Element zur Gewährleistung der Integrität, Verfügbarkeit und Vertraulichkeit von Netzwerk- und Informationssystemen. Diese sind für die Aufrechterhaltung kritischer sozialer und wirtschaftlicher Funktionen unverzichtbar. Eine wirksame Zugangskontrolle verringert das Risiko von Cyberangriffen, Datenlecks und anderen Vorfällen. Inhalt
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